Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Aufnahme, staatlicher FSP, Gebühren, Visum und Alltag am Studienkolleg.
Habe ich keinen, einen indirekten oder einen direkten Hochschulzugang?
Ob Sie ein Studienkolleg brauchen, hängt davon ab, welchen Hochschulzugang Ihr Schulabschluss in Deutschland gewährt:
- Kein Hochschulzugang: Der Schulabschluss berechtigt nicht zum Studium in Deutschland – auch nicht über ein Studienkolleg.
- Indirekter Hochschulzugang: Ein Studium in Deutschland ist erst nach der staatlichen FSP an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkolleg möglich. Dafür ist das SKHM da.
- Direkter Hochschulzugang: Ein Studium an einer deutschen Hochschule ist direkt möglich – ohne Studienkolleg und ohne staatliche FSP.
Welcher Fall für Ihren Schulabschluss gilt, können Sie selbst in der Zulassungsdatenbank des DAAD prüfen. Für die Aufnahme am SKHM weisen Sie den indirekten Hochschulzugang immer mit Ihrem Schulzeugnis nach – und, falls Sie nach der Schule bereits studiert haben, zusätzlich mit Ihren Studiennachweisen. Die unter Nachweis der Studienkollegberechtigung genannten Dokumente sind kein Nachweis, aber ein Hinweis auf Ihren Hochschulzugang und beschleunigen die Zeugnisbewertung im Aufnahmeverfahren.
Wie sieht ein Studienkollegbescheid aus? (Beispiel aus Sachsen-Anhalt)
Das folgende Muster zeigt beispielhaft einen Studienkollegbescheid der Hochschule Merseburg: Die Hochschule stellt fest, dass kein direkter Hochschulzugang besteht, und verweist auf das Studienkolleg – hier mit Zugang zu den Schwerpunktkursen M und T.
Im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt stellen auch andere staatliche Hochschulen solche Bescheide aus, zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Hochschule Harz. Aufbau und Wortlaut können sich je nach Hochschule unterscheiden – das Muster ist nur ein Beispiel.

Wird das staatliche FSP-Zeugnis des SKHM von allen Hochschulen anerkannt?
Ja. Das staatliche FSP-Zeugnis des Staatlich anerkannten Studienkollegs Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg ist ein staatliches Zeugnis. Damit können Sie sich an allen Universitäten und Fachhochschulen in allen 16 deutschen Bundesländern für ein Studium in der Fachrichtung Ihres Schwerpunktkurses bewerben.
Kann ich mit der staatlichen Feststellungsprüfung im G-Kurs auch Sprachwissenschaften studieren? Was ist der Unterschied zwischen G-, S- und S/G-Kurs?
Die Schwerpunktkurse G, S und S/G bereiten auf unterschiedliche, teilweise überschneidende Studienrichtungen vor:
- G-Kurs (Geisteswissenschaften): berechtigt zum Studium der dem G-Kurs zugeordneten Studiengänge, beispielsweise Geschichte, Philosophie, Germanistik und Literaturwissenschaft.
- S-Kurs (Sprachen): berechtigt zum Studium der dem S-Kurs zugeordneten sprach- und fremdsprachwissenschaftlichen Studiengänge, beispielsweise Linguistik, Anglistik und Romanistik.
- S/G-Kurs (Sprachen und Geisteswissenschaften): kombiniert beide Schwerpunkte und berechtigt grundsätzlich zum Studium der entsprechenden G- und S-Studiengänge.
Kann ich mit der staatlichen Feststellungsprüfung im G-Kurs auch Studiengänge studieren, die eigentlich dem S-Kurs zugeordnet sind?
Ja, dies ist an vielen deutschen Hochschulen möglich.
Nicht alle staatlichen Studienkollegs in Deutschland bieten einen eigenständigen S-Kurs oder eine entsprechende staatliche Feststellungsprüfung an. Deshalb akzeptieren viele deutsche Hochschulen auch eine bestandene staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs für bestimmte sprachwissenschaftliche Studiengänge, die grundsätzlich dem S-Kurs zugeordnet sind.
Ob eine staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs auch für einen solchen Studiengang ausreicht, entscheidet die jeweilige deutsche Hochschule auf Grundlage ihrer hochschulintern geltenden Hochschulzugangs- und Zulassungsbestimmungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Einschränkung betrifft ausschließlich Studiengänge, die dem S-Kurs zugeordnet sind. Für Studiengänge, die dem G-Kurs zugeordnet sind, berechtigt die bestandene staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs regulär zum fachgebundenen Hochschulzugang.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie nach dem G-Kurs am Staatlich anerkannten Studienkolleg Halle-Merseburg einen Studiengang aufnehmen möchten, der eigentlich dem S-Kurs zugeordnet ist, empfehlen wir Ihnen, vor der Bewerbung per E-Mail direkt bei der Zulassungsstelle der gewünschten Hochschule nachzufragen. Je nach Hochschule ist hierfür das Studierendensekretariat oder das International Office zuständig.
Was unterscheidet staatliche, staatlich anerkannte und private Studienkollegs?
Studienkolleg Gebühr Berechtigung für die staatliche FSP staatlich keine ja – interne staatliche FSP mit Vornoten und externe staatliche FSP privat mit staatlicher Anerkennung (z. B. SKHM) ja ja – eigene staatliche FSP privat ohne staatliche Anerkennung ja nein – nur Vorbereitung auf die externe staatliche FSP an einem anderen Kolleg Ist die staatliche FSP am SKHM einfacher als an einem staatlichen Studienkolleg?
Nein. Die staatliche FSP am SKHM ist genauso anspruchsvoll wie am Landesstudienkolleg Sachsen-Anhalt; das Bundesland übernimmt die fachliche Aufsicht. „Staatlich anerkannt“ heißt lediglich, dass Sie Ihre Ausbildung selbst finanzieren. Nicht die Gebühr, sondern Ihre fleißige Mitarbeit sichert den Erfolg.
Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab? Kann ich mich befreien lassen?
Für die FSP-Kurse (T, M, W, G) besteht das Aufnahmeverfahren aus einem Deutschtest auf Niveau B1 (C-Test und kurze Textproduktion) und einem persönlichen Aufnahmegespräch. Vom Deutschtest befreit ist, wer ein anerkanntes Deutschzertifikat auf mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorlegt. Anerkannt werden insbesondere Zertifikate von Goethe-Institut, telc und ÖSD, das Deutsche Sprachdiplom (DSD) ab Stufe I, die DSH ab Stufe 1 einer bei der HRK registrierten Prüfungsstelle sowie der TestDaF mit mindestens TDN 3 in allen vier Prüfungsteilen. Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit eines Zertifikats behält sich das SKHM eine zusätzliche Deutschprüfung vor. Vom Aufnahmegespräch ist keine Befreiung möglich.
Die Voraussetzungen für den Vorkurs Deutsch (A1–B1) und den Deutschkurs (B2–C1) stehen unter Voraussetzungen nach Kurs.
Stellt das SKHM Einladungen zu einem Aufnahmeverfahren in Deutschland oder bedingte Zulassungen aus?
Das Staatlich anerkannte Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) stellt keine Einladungen zu einem Aufnahmeverfahren in Deutschland aus, die zur Beantragung eines Visums für Deutschland verwendet werden können.
Bedingte Zulassungen sind ausschließlich im Rahmen vereinbarter Partnerprogramme mit unseren Partnern im Ausland möglich. Sie stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Aufnahmeverfahrens im Ausland sowie der fristgerechten Zahlung der Studiengebühren.
Für individuelle Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland werden keine bedingten Zulassungen ausgestellt. Sie erhalten ihre verbindliche Zulassung ohne weitere Bedingungen erst nach erfolgreichem Abschluss der 7 Schritte des Bewerbungsverfahrens einschließlich Eingang der erforderlichen Zahlungen.
Diese Regelung dient der Sicherstellung eines transparenten und verlässlichen Zulassungsverfahrens sowie insbesondere der Vermeidung des Missbrauchs von Einladungs- und Zulassungsdokumenten im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln für Deutschland.
Wird eine Gebühr erhoben? Kann ich nebenbei jobben?
Ja, das SKHM erhebt Gebühren für die Kurse zur staatlichen FSP und die Prüfung (siehe Kurse & Gebühren). Diese Gebühren gelten nicht, wenn die Studiengebühren von einem Staat (z. B. im Rahmen eines Stipendiums) oder vom Arbeitgeber übernommen werden; die Gebühren für diese Fälle nennen wir auf Anfrage. Ausländerrechtlich dürfen Sie zwar nebenbei arbeiten, wegen des hohen Aufwands für Unterricht, Vor- und Nachbereitung ist es aber nicht realistisch, Gebühr und Lebensunterhalt durch Jobben zu verdienen.
Wie erfolgt die Versetzung in das 2. Fachsemester?
Für die Versetzung gilt: Der Übergang vom ersten Semester in das zweite Semester des Bildungsgangs ist zu versagen, wenn
- in zwei Fächern die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ erzielt wurde,
- in einem Fach die Semesternote „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde oder
- im Fach Deutsch die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ oder „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde.
Ist eine Bewerbung direkt für das 2. Fachsemester möglich?
Nein. Nach der aktuellen Studienkollegordnung des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt ist eine Bewerbung direkt für das 2. Fachsemester nicht möglich.
Jedoch kann das SKHM Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, am Ende des 1. Fachsemesters auf Antrag zum Freiversuch der staatlichen FSP (FSP FV) zulassen, sofern freie Kapazitäten bestehen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Was ist eine Ergänzungsprüfung?
Wer nach bestandener staatlicher FSP ein Studium aufnehmen möchte, zu dem der Bildungsnachweis, nicht aber der besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, legt eine Ergänzungsprüfung in den Prüfungsfächern des passenden Kurses ab. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Entscheidung des Prüfungsausschusses angerechnet. Eine nicht bestandene Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
Wird eine externe staatliche FSP oder eine DSH-Prüfung angeboten?
Nein. Das SKHM bietet die staatliche FSP nur für interne Kollegiatinnen und Kollegiaten an. Eine DSH-Prüfung wird weder intern noch extern angeboten.
Kann ich mich mit DSH, TestDaF, DSD, telc oder Goethe von der staatlichen FSP Deutsch befreien lassen?
Ja, mit einem der folgenden Nachweise:
- DSH 2
- TestDaF mit TDN 4 in allen Teilen
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zeugnis über den bestandenen Feststellungsprüfungsteil Deutsch
- telc Deutsch C1 Hochschule
Wird die staatliche FSP Deutsch als Deutschnachweis C1 anerkannt?
Der bestandene Prüfungsteil Deutsch der staatlichen FSP gilt nach § 5 Abs. 2 der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für alle Studiengänge.
Die staatliche FSP Deutsch ist ein eigenständiger Prüfungsnachweis und steht rechtlich für sich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennt die staatliche FSP Deutsch unter den von ihm festgelegten Voraussetzungen auch als C1-Sprachnachweis an. Andere Bundes- und Landesbehörden orientieren sich in der Praxis häufig an den Anerkennungsregelungen des BAMF.
Wichtig: Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums ist die Anerkennung des bestandenen Prüfungsteils Deutsch bereits durch die RO-DT geregelt. Für andere Zwecke, insbesondere gegenüber Behörden oder sonstigen Einrichtungen, müssen Sie sich selbst bei der jeweils zuständigen Stelle über die Anerkennung beziehungsweise sprachliche Einstufung Ihrer staatlichen FSP Deutsch informieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die betreffende Behörde oder Einrichtung auf die Anerkennung der staatlichen FSP Deutsch als C1-Sprachnachweis durch das BAMF hinzuweisen.
Kann ich beim SKHM eine zusätzliche Bescheinigung über die Gleichwertigkeit meiner bestandenen staatlichen FSP Deutsch mit dem Sprachniveau C1 beantragen?
Nein. Auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die staatliche FSP Deutsch unter den dort geltenden Voraussetzungen als C1-Sprachnachweis anerkennt, ist das Staatlich anerkannte Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) nicht befugt, hierfür eigenständige C1-Zertifikate oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Das SKHM nimmt im Rahmen seiner staatlichen Anerkennung einen klar definierten Bildungs- und Prüfungsauftrag wahr. Dieser umfasst insbesondere die Durchführung der staatlich geregelten Kurse zur staatlichen FSP sowie die Abnahme der staatlichen Feststellungsprüfung nach den geltenden Vorschriften des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Die Ausstellung zusätzlicher C1-Gleichwertigkeitsbescheinigungen gehört grundsätzlich nicht zum staatlich geregelten Prüfungsauftrag der staatlichen und staatlich anerkannten Studienkollegs in Deutschland. Eine entsprechende Bescheinigungsbefugnis müsste sich aus den jeweils geltenden Rechtsvorschriften oder einer ausdrücklichen Ermächtigung ergeben. Für das SKHM ist eine solche Befugnis im Rahmen seines staatlichen Prüfungsauftrags nicht vorgesehen.
Das SKHM kann daher nicht auf individuellen Wunsch zusätzliche Bescheinigungen für private, berufliche oder sonstige behördliche Zwecke ausstellen, die über die gesetzlich vorgesehenen Prüfungsnachweise hinausgehen.
Unser Hinweis: Für das Hochschulstudium ist die Anerkennung des bestandenen Prüfungsteils Deutsch durch die RO-DT geregelt. Für alle anderen Zwecke sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Anerkennung beziehungsweise sprachliche Einstufung Ihrer staatlichen FSP Deutsch unmittelbar mit der zuständigen Behörde oder Einrichtung zu klären. Das SKHM stellt hierfür keine zusätzlichen Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus.
Kann das Visum mit der Studienbescheinigung des SKHM verlängert werden?
Das SKHM ist staatlich anerkannt; mit der Aufnahme befinden Sie sich in einer staatlich anerkannten Studienvorbereitung. Nach § 16 Abs. 1 AufenthG ist die Verlängerung zu genehmigen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. Nachweis der Finanzierung, Krankenversicherung und Mietvertrag.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Eingeschriebene Kollegiatinnen und Kollegiaten sind zur Anwesenheit im gesamten Unterricht und zur Teilnahme an den regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Leistungskontrollen verpflichtet. Dazu gehören auch aktive Mitarbeit, Hausaufgaben und die Vorbereitung auf den Unterricht.
Sind die Kurse zur staatlichen FSP BAföG-fähig?
Das SKHM ist im Ausbildungsstättenverzeichnis des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt aufgeführt; für den Besuch der staatlichen FSP-Kurse kann Schüler-BAföG beantragt werden. Ob Sie persönlich förderberechtigt sind, klärt Ihr örtliches BAföG-Amt.
Wie können Agenturen mit dem SKHM zusammenarbeiten?
Agenturen und Tippgeber registrieren sich im SKHM-Portal als Partner. Mehr dazu auf der Seite Partner. Kooperationsanfragen bitte über das Kontaktformular – mit Angaben zu Ihrer Einrichtung, Ihrer Funktion und Ihrer Internetpräsenz.
Was bedeuten Abkürzungen wie 1FS, sFSP oder FSP FV?
In Bescheiden, E-Mails und Listen des SKHM verwenden wir folgende Abkürzungen:
Abkürzung Bedeutung 1FS 1. Fachsemester 2FS 2. Fachsemester sFSP schriftliche staatliche FSP im Rahmen eines FSP-Verfahrens mFSP mündliche staatliche FSP im Rahmen eines FSP-Verfahrens pmFSP verpflichtende mündliche staatliche FSP fmFSP freiwillige mündliche staatliche FSP NP Nachprüfung im Rahmen eines FSP-Verfahrens FSP FV Freiversuch der staatlichen FSP FSP steht dabei immer für die staatliche Feststellungsprüfung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten so schnell wie möglich.