Wird eine Gebühr erhoben? Kann ich nebenbei jobben?

Ja, das SKHM erhebt Gebühren für die Kurse zur staatlichen FSP und die Prüfung (siehe Kurse & Gebühren). Diese Gebühren gelten nicht, wenn die Studiengebühren von einem Staat (z. B. im Rahmen eines Stipendiums) oder vom Arbeitgeber übernommen werden; die Gebühren für diese Fälle nennen wir auf Anfrage. Ausländerrechtlich dürfen Sie zwar nebenbei arbeiten, wegen des hohen Aufwands für Unterricht, Vor- und Nachbereitung ist es aber nicht realistisch, Gebühr und Lebensunterhalt durch Jobben zu verdienen.

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