Kann das Visum mit der Studienbescheinigung des SKHM verlängert werden?

Das SKHM ist staatlich anerkannt; mit der Aufnahme befinden Sie sich in einer staatlich anerkannten Studienvorbereitung. Nach § 16 Abs. 1 AufenthG ist die Verlängerung zu genehmigen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. Nachweis der Finanzierung, Krankenversicherung und Mietvertrag.

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