Kann ich beim SKHM eine zusätzliche Bescheinigung über die Gleichwertigkeit meiner bestandenen staatlichen FSP Deutsch mit dem Sprachniveau C1 beantragen?

Nein. Auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die staatliche FSP Deutsch unter den dort geltenden Voraussetzungen als C1-Sprachnachweis anerkennt, ist das Staatlich anerkannte Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) nicht befugt, hierfür eigenständige C1-Zertifikate oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen auszustellen.

Das SKHM nimmt im Rahmen seiner staatlichen Anerkennung einen klar definierten Bildungs- und Prüfungsauftrag wahr. Dieser umfasst insbesondere die Durchführung der staatlich geregelten Kurse zur staatlichen FSP sowie die Abnahme der staatlichen Feststellungsprüfung nach den geltenden Vorschriften des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

Die Ausstellung zusätzlicher C1-Gleichwertigkeitsbescheinigungen gehört grundsätzlich nicht zum staatlich geregelten Prüfungsauftrag der staatlichen und staatlich anerkannten Studienkollegs in Deutschland. Eine entsprechende Bescheinigungsbefugnis müsste sich aus den jeweils geltenden Rechtsvorschriften oder einer ausdrücklichen Ermächtigung ergeben. Für das SKHM ist eine solche Befugnis im Rahmen seines staatlichen Prüfungsauftrags nicht vorgesehen.

Das SKHM kann daher nicht auf individuellen Wunsch zusätzliche Bescheinigungen für private, berufliche oder sonstige behördliche Zwecke ausstellen, die über die gesetzlich vorgesehenen Prüfungsnachweise hinausgehen.

Unser Hinweis: Für das Hochschulstudium ist die Anerkennung des bestandenen Prüfungsteils Deutsch durch die RO-DT geregelt. Für alle anderen Zwecke sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Anerkennung beziehungsweise sprachliche Einstufung Ihrer staatlichen FSP Deutsch unmittelbar mit der zuständigen Behörde oder Einrichtung zu klären. Das SKHM stellt hierfür keine zusätzlichen Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus.

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