Kann ich mit der staatlichen Feststellungsprüfung im G-Kurs auch Sprachwissenschaften studieren? Was ist der Unterschied zwischen G-, S- und S/G-Kurs?
Die Schwerpunktkurse G, S und S/G bereiten auf unterschiedliche, teilweise überschneidende Studienrichtungen vor:
- G-Kurs (Geisteswissenschaften): berechtigt zum Studium der dem G-Kurs zugeordneten Studiengänge, beispielsweise Geschichte, Philosophie, Germanistik und Literaturwissenschaft.
- S-Kurs (Sprachen): berechtigt zum Studium der dem S-Kurs zugeordneten sprach- und fremdsprachwissenschaftlichen Studiengänge, beispielsweise Linguistik, Anglistik und Romanistik.
- S/G-Kurs (Sprachen und Geisteswissenschaften): kombiniert beide Schwerpunkte und berechtigt grundsätzlich zum Studium der entsprechenden G- und S-Studiengänge.
Kann ich mit der staatlichen Feststellungsprüfung im G-Kurs auch Studiengänge studieren, die eigentlich dem S-Kurs zugeordnet sind?
Ja, dies ist an vielen deutschen Hochschulen möglich.
Nicht alle staatlichen Studienkollegs in Deutschland bieten einen eigenständigen S-Kurs oder eine entsprechende staatliche Feststellungsprüfung an. Deshalb akzeptieren viele deutsche Hochschulen auch eine bestandene staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs für bestimmte sprachwissenschaftliche Studiengänge, die grundsätzlich dem S-Kurs zugeordnet sind.
Ob eine staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs auch für einen solchen Studiengang ausreicht, entscheidet die jeweilige deutsche Hochschule auf Grundlage ihrer hochschulintern geltenden Hochschulzugangs- und Zulassungsbestimmungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Einschränkung betrifft ausschließlich Studiengänge, die dem S-Kurs zugeordnet sind. Für Studiengänge, die dem G-Kurs zugeordnet sind, berechtigt die bestandene staatliche Feststellungsprüfung im G-Kurs regulär zum fachgebundenen Hochschulzugang.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie nach dem G-Kurs am Staatlich anerkannten Studienkolleg Halle-Merseburg einen Studiengang aufnehmen möchten, der eigentlich dem S-Kurs zugeordnet ist, empfehlen wir Ihnen, vor der Bewerbung per E-Mail direkt bei der Zulassungsstelle der gewünschten Hochschule nachzufragen. Je nach Hochschule ist hierfür das Studierendensekretariat oder das International Office zuständig.
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