Wird die staatliche FSP Deutsch als Deutschnachweis C1 anerkannt?
Der bestandene Prüfungsteil Deutsch der staatlichen FSP gilt nach § 5 Abs. 2 der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für alle Studiengänge.
Die staatliche FSP Deutsch ist ein eigenständiger Prüfungsnachweis und steht rechtlich für sich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennt die staatliche FSP Deutsch unter den von ihm festgelegten Voraussetzungen auch als C1-Sprachnachweis an. Andere Bundes- und Landesbehörden orientieren sich in der Praxis häufig an den Anerkennungsregelungen des BAMF.
Wichtig: Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums ist die Anerkennung des bestandenen Prüfungsteils Deutsch bereits durch die RO-DT geregelt. Für andere Zwecke, insbesondere gegenüber Behörden oder sonstigen Einrichtungen, müssen Sie sich selbst bei der jeweils zuständigen Stelle über die Anerkennung beziehungsweise sprachliche Einstufung Ihrer staatlichen FSP Deutsch informieren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die betreffende Behörde oder Einrichtung auf die Anerkennung der staatlichen FSP Deutsch als C1-Sprachnachweis durch das BAMF hinzuweisen.
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