Wie erfolgt die Versetzung in das 2. Fachsemester?

Für die Versetzung gilt: Der Übergang vom ersten Semester in das zweite Semester des Bildungsgangs ist zu versagen, wenn

  • in zwei Fächern die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ erzielt wurde,
  • in einem Fach die Semesternote „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde oder
  • im Fach Deutsch die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ oder „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde.

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