Wie erfolgt die Versetzung in das 2. Fachsemester?
Für die Versetzung gilt: Der Übergang vom ersten Semester in das zweite Semester des Bildungsgangs ist zu versagen, wenn
- in zwei Fächern die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ erzielt wurde,
- in einem Fach die Semesternote „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde oder
- im Fach Deutsch die Semesternote „mangelhaft (4,1 bis 5,0)“ oder „ungenügend (5,1 bis 6,0)“ erzielt wurde.
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