Hinweise zur Teilnahme an der mündlichen Feststellungsprüfung (mFSP)

Die Noten der schriftlichen FSP erfahren Sie persönlich bei der FSP-Einsicht am XX.XX.XXXX.

Nachprüfung (NP):

  • Bei einer einmaligen ungenügenden Note in einem Fach (zwischen 5,1 und 6,0, außer im Fach Deutsch) müssen Sie eine schriftliche Nachprüfung in diesem Fach schreiben.
  • Sollten Sie die Nachprüfung nicht bestehen, gilt die gesamte Feststellungsprüfung (FSP) als nicht bestanden.
  • Bei erfolgreichem Bestehen der Nachprüfung wird das Prüfungsverfahren (mit oder ohne mFSP) fortgesetzt.

Pflichtteilnahme an der mFSP:

  • Eine Pflichtteilnahme ist gegeben, wenn der Unterschied zwischen den Vornoten und den Noten der schriftlichen Feststellungsprüfung (FSP) mehr als 2,0 beträgt.

Freiwillige Teilnahme an der mFSP:

  • Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend.
  • Auch ohne mündliche Feststellungsprüfung (mFSP) wird in diesem Fach mindestens eine Endnote von 4,0 bei der FSP erreicht (d.h. Bestehen des Faches).
  • Falls Sie sich freiwillig für eine mFSP über das Studienbüro anmelden und der Prüfungsausschuss Ihnen einen Termin zuweist, wird diese mFSP verpflichtend. Die Note der mFSP fließt in diesem Fall in die Berechnung der FSP-Endnote ein und kann das Ergebnis verbessern oder verschlechtern.

Freiwillige Teilnahme an der mFSP mit Empfehlung:

  • Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend.
  • Ohne mündliche Feststellungsprüfung (mFSP) würden Sie in diesem Fach durchzufallen.
  • Durch die Teilnahme an der mFSP könnte das Bestehen des Faches (mindestens Note 4,0) erreicht werden.
  • Bei einer freiwilligen Anmeldung zur mFSP über das Studienbüro, die vom Prüfungsausschuss bestätigt wird, wird die mFSP verpflichtend. Die Note der mFSP wird dann in die Berechnung der FSP-Endnote einbezogen und kann das Endergebnis positiv oder negativ beeinflussen.