Ich erhalte das FSP-Zeugnis des SKHM kurz vor der Bewerbungsfrist an deutschen Hochschulen am 15. Januar bzw. 15. Juli. Reicht die Zeit für meine Bewerbung?

Ja. Das staatliche FSP-Zeugnis erhalten Sie in der Regel zwischen dem 10. und 13. Januar bzw. zwischen dem 11. und 13. Juli. Bis zur Bewerbungsfrist an deutschen Hochschulen am 15. Januar bzw. 15. Juli bleibt genug Zeit – bisher haben es alle Absolventinnen und Absolventen des SKHM geschafft. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Bewerbung früh vorbereiten:

  • Früh bewerben: Starten Sie Ihre Bewerbung schon zu Beginn des 2. Fachsemesters, sobald die Hochschule Bewerbungen annimmt – über uni-assist oder direkt bei der Hochschule.
  • Unterlagen vorab einreichen: Fragen Sie früh bei der Hochschule nach, welche Unterlagen sie verlangt, und schicken Sie alles schon vorher. Am Ende reichen Sie nur noch das FSP-Zeugnis nach.
  • PDF oder physische beglaubigte Kopie des staatlichen FSP-Zeugnisses klären: Vielen Hochschulen und uni-assist genügt das FSP-Zeugnis als PDF. Dann müssen Sie nicht mehr darauf warten, dass das Zeugnis rechtzeitig per Post ankommt. Erkundigen Sie sich trotzdem früh, ob Ihre Hochschule ein PDF akzeptiert oder eine beglaubigte Kopie per Post verlangt.

Nicht erst nach der Zeugnisausgabe bewerben: Wenn Sie erst mit dem FSP-Zeugnis in der Hand die Bewerbung beginnen, bleiben Ihnen nur wenige Tage. Stellt die Hochschule dann fest, dass noch ein Dokument fehlt, zum Beispiel ein Zeugnis aus Ihrem Heimatland, reicht die Zeit oft nicht mehr.

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