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Unsere Absolventen
an deutschen Universitäten seit WS17/18

Staatlich anerkanntes Universitätsstudienkolleg mit MDV-Semesterticket
Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM)

M-Kurs, T-Kurs, W-Kurs sowie S/G-Kurs mit interner FSP inkl. Vornoten

Das Staatlich anerkannte Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (kurz - Studienkolleg Halle-Merseburg bzw. SKHM) der Ming CHENG Institut GmbH ist seit dem 16.08.2016 als Universitätsstudienkolleg durch das Land Sachsen-Anhalt staatlich anerkannt. Mit dem staatlichen FSP-Zeugnis erwerben die internationalen BewerberInnen die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universitäten und Fachhochschulen.

Nächste Aufnahme im Wintersemester 2027 (01.10.2026 bis 28.05.2027)

Akademischer Kalender - Jahrgang WS2026 (WS2026 + WS2027)
1. Semester WS2026 01.10.2026 – 07.02.2027 2. Semester SS2027 08.02.2027 – 30.05.2027 
staatliche interne FSP in Sachsen-Anhalt 31.05.2027  04.06.2027
Die AbsolventInnen erhalten Ihre FSP-Zeugnisse spätestens am 13.07.2027, sodass sie sich vom 13. bis
15.07.2027 über uni-assist e.V. bei allen deutschen Universitäten und Fachhochschulen bewerben können.
Kursunterbrechung an allen bundeseinheitlichen und sachsen-anhaltinischen Feiertagen
xx.2026 (Meldefrist xx.2026)   Online-Anmeldung fürs Aufnahmeverfahren


Gebühren und Zahlungsmodalität ab WS 2027

Kurs Aufnahmegebühr 1. Fachsemester (1FS) 2. Fachsemster (2FS)
inkl. staatlicher schriftlicher FSP
Gesamte Gebühr
T 50,00 € 3.500,00 € 3.000,00 € 6.500,00 €
W 50,00 € 3.500,00 € 3.000,00 € 6.500,00 €
G 50,00 € 3.500,00 € 3.200,00 € 6.700,00 €
M 50,00 € 3.500,00 € 3.400,00 € 6.900,00 €

 
Geltungsbereich der Gebührenregelung

  • Die Gebühr gilt für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die bereits im Besitz eines Studienvisums sind und sich in Deutschland aufhalten.
  • Sie gilt nicht für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Studiengebühren von einem Land (z. B. im Rahmen eines Stipendiums) oder von ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Gebührenfälligkeit

  • Aufnahmegebühr: Fällig bei Eröffnung des Aufnahmeverfahrens, unabhängig davon, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt.
  • Semestergebühr:
    • Monatliche Ratenzahlung ist leider nicht möglich! 
    • 1. Fachsemester: Fällig innerhalb von 7 Tagen nach bestandenem Aufnahmeverfahren bzw. Vertragsabschluss.
    • 2. Fachsemester (inkl. staatlicher schriftlicher Feststellungsprüfung – FSP): Fällig nach Erhalt des Versetzungsbescheids ins 2. Fachsemester.