Feststellung der FSP-Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss
- Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens die Endnote 4,0 erreicht wurde.
- Wird nur in einem Fach die Endnote mangelhaft (4,1 bis 5,0) erreicht, kann der Prüfungsausschuss die Prüfung für bestanden erklären, wenn ein Ausgleich vorhanden ist.
- Der Ausgleich kann durch eine Endnote sehr gut (1,0 bis 1,5) oder eine Endnote gut (1,6 bis 2,5) oder durch zwei Endnoten befriedigend (2,6 bis 3,5) in weiteren Fächern erfolgen.
- Die Endnote ungenügend (5,1 bis 6,0) kann nicht ausgeglichen werden.
- Die Endnote im Fach Deutsch kann nicht ausgeglichen werden.
- NB = nicht bestanden
- Wird nur in einem Fach die Endnote mangelhaft (4,1 bis 5,0) erreicht, kann der Prüfungsausschuss die Prüfung für bestanden erklären, wenn ein Ausgleich vorhanden ist.
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