Die Feststellungsprüfung (FSP) am staatlichen bzw. staatlich anerkannten Studienkolleg darf in Deutschland insgesamt nur 2 Mal abgelegt werden, ungeachtet dessen in welchen Fachrichtungen Sie die FSP absolviert haben.
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Staatlich anerkanntes Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg (SKHM) - Universitätsstudienkolleg der Ming CHENG Institut GmbH
Die Feststellungsprüfung (FSP) am staatlichen bzw. staatlich anerkannten Studienkolleg darf in Deutschland insgesamt nur 2 Mal abgelegt werden, ungeachtet dessen in welchen Fachrichtungen Sie die FSP absolviert haben.