Reglungen aus der Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt 2022

Als Info: Für die Wiederholer, die vor WS22 die Ausbildung am SKHM begonnen hat,  gilt die StudKVO-LSA 2017.

 

Hier sind die Reglungen aus der Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt 2022, die für JGWS22, JGSS23 etc. gelten.

  1. Berechnung der schriftlichen FSP
  • Differenz zwischen (Note von Bewerter 1) und (Note von Bewerter 2) <= 1,0, dann das arithmetische Mittel aus der Erst- und Zweitbewertung = endgültige Bewertung der schriftlichen FSP
  • Differenz zwischen (Note von Bewerter 1) und (Note von Bewerter 2) > 1,0, dann Drittbewertung (Noten von Bewerter 3) = endgültige Bewertung der schriftlichen FSP
  1. Nichtbestehen der ganzen FSP durch die Noten der schriftlichen FSP
  • Note der schriftlichen FSP Deutsch liegt zwischen 5,1 und 6,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
  • Die Noten der anderen beiden schriftlichen FSP liegen zwischen 5,1 und 6,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
  1. Nachprüfung aufgrund der Noten der schriftlichen FSP
    Die Noten NUR in einer schriftlichen FSP (außer Deutsch) liegen zwischen 5,1 und 6,0 ----> schriftliche Nachprüfung (180 Minuten) in diesem Fach
  • Die Noten der schriftlichen Nachprüfung <= 4,0 ----> eine mündliche FSP möglich (verpflichtend oder freiwillig)
  • Die Noten der schriftlichen Nachprüfung > 4,0 ----> Nichtbestehen der ganzen FSP
  1. Verpflichtende mündliche FSP (20 Minuten Vorbereitung + 20 Minuten mit 2 PrüferInnen)
  • Falls die ganze FSP nicht aufgrund der Noten der schriftlichen FSP bereits für Nichtbestehen erklärt wird und die Differenz zwischen Vornote und Note der schriftlich FSP > 1,9, dann muss eine mündliche FSP durchgeführt werden.
  • Für die verpflichtende FSP ist kein Antrag nötig. Die Termine werden vom Prüfungsausschuss festgesetzt und Sie werden darüber vom Studienbüro informiert.
  1. Freiwillige mündliche FSP (20 Minuten Vorbereitung + 20 Minuten mit 2 PrüferInnen)
  • Es dürfen höchsten 4 mündliche FSP durchgeführt werden.
  • Die Kollegiaten können gebührenpflichtig und freiwillige mündliche FSP (80€/Fach) im Studienbüro beantragen.
  • Den verbindlichen Termin gibt das Studienbüro bekannt.
  1. Bestehen der ganzen FSP durch Ausgleich
  • Ausgleich im Fach Deutsch ist nicht möglich.
  • Ausgleich in einem schriftlichen FSP-Fach (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 4,1 bis 5,0) darf nur durch ein anderes schriftliches FSP-Fach (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 1,0 bis 2,5) oder zwei anderen schriftlichen FSP-Fächer (Endgültige FSP-Noten in dem Fach 2,6 bis 3,5) vorgenommen werden.