[DAAD] Vertragsabschluss um 13:00 am 09.03.2023 persönlich am Studienkolleg in Halle - Bereich A per Zugang A1

[DAAD] Vertragsabschluss um 13:00 am 09.03.2023 persönlich am Studienkolleg in Halle - Bereich A per Zugang A1

Sie haben den Aufnahmetest bestanden und wir haben Ihnen einen DAAD-Platz im SS2023 bis 09.03.2023 reserviert. Um den Platz verbindlich anzunehmen, indem wir einen Studienvertrag abschließen, müssen Sie pünktlich um 13:00 am 09.03.2023 persönlich am Studienkolleg erscheinen.

Diese Mitteilung hat insgesamt 4 Punkte, bitte alle 4 Punkte am PC, Laptop oder Tablet - nicht am Handy -  durchlesen, damit Sie keinen Punkt übersehen.

§ 1  Adresse und Anfahrt

  • Adresse
    Studienkolleg Halle-Merseburg
    An der Magistrale 120, 06124 Halle
  • Anfahrt
    vom Halle (Saale) Hbf aus
    mit Straßenbahn bis zur Haltestelle Mark-Twain-Straße, dann ca. 100m zu Fuß (siehe Bild unten)
    • Straßenbahn 9 Richtung: Göttinger Bogen
    • Straßenbahn 2 Richtung: Soltauer Str.
    • Straßenbahn 7 Richtung: Kröllwitz
      bis zur Haltestelle Marktplatz,
      dann weiter mit Straßenbahn 16 Richtung: Göttinger Bogen

§ 2 Zeit, Dauer und Raum

  • Pünktlich 13:0009.03.2023
    • Verspätung bzw. Nichterscheinen = Verfallen der Platzreservierung
    • Planen Sie Ihre Rückfahrt am Halle HBF frühstens um 17:00.
  • Raum: Bereich A, Zugang A1, direkt hinter dem Eingang

§ 3  Einlass- und Hygieneregel

  • Kein eigenständiges Betreten des Studienkollegs
  • Warten am Eingang, bis Sie von einer Lehrkraft in den Raum begleitet werden

§ 4  Sie müssen die folgenden 7 Unterlagen mitbringen
       Ohne diese 7 Unterlagen = kein Vertrag möglich

  1. Vorzulassung mit Bedingung einer Feststellungsprüfung von Sachsen-Anhalt als Kopie
     -- Falls Sie noch keine Vorzulassung von Sachsen-Anhalt haben, können Sie diese gleich beim Vertragsabschluss am Studienkolleg beantragen, die Gebühr beträgt 70€.
  2. Deutsch-Nachweis mind. B1 im Original UND als Kopie
  3. Pass im Original UND als Kopie
  4. Aufenthaltskarte oder Fiktionsbescheinigung, ausgestellt von der Ausländerbehörde, worauf Ihr Aufenthaltsstatus erwähnt wird im Original UND als Kopie
  5. Ihr Schulzeugnis aus Heimatland im Original UND als beglaubigte Kopie
  6. Beglaubigte deutsche bzw. englische Übersetzung des obengenannten Schulzeugnisses im Original UND als beglaubigte Kopie, falls es nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt wurde.
  7. Anerkennungsbescheid oder Bescheinigung durch BAMF oder Ausländerbehöde für einen der folgenden Aufenthaltsstatus:
    1. Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren noch nicht abgeschloßen) oder
    2. Duldung (Asylverfahren noch nicht abgeschloßen) oder
    3. Anerkannter Flüchtling oder
    4. Subsidiär schutzberechtigt oder
    5. Asylberechtigt oder
    6. bei Familienzusammenführung: Anerkennungsbescheid der Eltern als Geflüchtete durch BAMF.