Diese Verordnung regelt die Lehrinhalte, die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren der Feststellungsprüfung am Landesstudienkolleg und an staatlich anerkannten Studienkollegs im Land Sachsen-Anhalt und die Unterrichtsverpflichtung der hauptberuflichen Lehrkräfte am Landesstudienkolleg.