Kann ich am SKHM ein Urlaubssemester nehmen?
Nein. Die Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sieht kein Urlaubssemester vor.
Wenn es aus familiären, privaten oder sonstigen Gründen nicht anders geht, können Sie das laufende Semester jederzeit abbrechen. Bitte beachten Sie dabei:
- Alle Noten verfallen: Leistungen aus dem abgebrochenen Semester werden nicht angerechnet.
- Kein Wiedereinstieg an derselben Stelle: Sie können später nicht dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben – zum Beispiel nach einigen Wochen im 1. Fachsemester.
- Neubeginn mit neuer Bewerbung: Wenn Sie wiederkommen möchten, bewerben Sie sich neu und durchlaufen erneut das Aufnahmeverfahren. Nach einem Abbruch im 1. Fachsemester beginnen Sie das Studienkolleg von vorn.
- Abbruch im 2. Fachsemester: Haben Sie das 1. Fachsemester bereits abgeschlossen, können Sie später unter Umständen direkt wieder mit dem 2. Fachsemester beginnen. Im Bedarfsfall behält sich das SKHM vor, Ihren Wissensstand zu den Inhalten des 1. Fachsemesters zu überprüfen.
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